Leistungen · KG
Krankengymnastik (KG) ist die häufigste Verordnung in der Physiotherapie und ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir behandeln Sie in unseren Praxen in der Aachener Innenstadt am Holzgraben und in Eilendorf. Mit Ihrer Verordnung vereinbaren Sie den Termin direkt telefonisch.

Krankengymnastik ist eine aktive Bewegungstherapie. Gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten arbeiten Sie an Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer und Koordination. Je nach Befund kommen auch passive Techniken wie Mobilisation oder Dehnung dazu.
Ziel ist, dass Sie Bewegungen im Alltag wieder sicherer und mit weniger Beschwerden ausführen können.
Ärztinnen und Ärzte verordnen KG zum Beispiel:
Welche Behandlung für Sie passt, legt Ihr Arzt auf der Verordnung fest. Für Menschen mit neurologischen Erkrankungen gibt es die spezielle Form Neurologische Krankengymnastik (KG-ZNS).
Rufen Sie uns mit Ihrer Verordnung an. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen.
Wir schauen uns Ihre Beschwerden und Ihre Beweglichkeit genau an und besprechen mit Ihnen die Ziele.
Eine Einheit dauert 15 bis 25 Minuten. Pro Verordnung sind meist bis zu sechs Termine vorgesehen.
Sie bekommen Übungen mit, die Sie zwischen den Terminen selbst machen können.
Ist auf Ihrer Verordnung „Hausbesuch: ja“ angekreuzt, behandeln wir Sie bei Ihnen zu Hause, etwa wenn Sie die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen können. Sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf an.
In beiden Praxen behandeln wir gesetzlich und privat Versicherte sowie Selbstzahler.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.
Physiotherapie ist der Oberbegriff für alle Behandlungen. Krankengymnastik ist ihre häufigste Form, und auf der Verordnung steht sie als „KG“.
Für eine Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse ja. Ohne Verordnung ist eine Behandlung als Selbstzahler möglich, sprechen Sie uns dazu an.
Ihre Verordnung im Original, Ihre Versichertenkarte und falls vorhanden Befunde oder einen OP-Bericht. Dazu bequeme Kleidung und ein großes Handtuch.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Privatversicherte erhalten eine Rechnung.
Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen. Hat Ihr Arzt „dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, innerhalb von 14 Tagen.
Rufen Sie mit Ihrer Verordnung an, wir finden gemeinsam einen passenden Termin. Wählen Sie einfach den Standort, der für Sie näher liegt.